Öffentliche Förderung des Wohnraumes des Landes Nordrhein-Westfalen

Ab sofort stehen Ihnen hier unter Umständen wieder Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Diese dienen in diesem Programm ausschließlich zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum. Unabhängig davon, ob Neubau oder für den Kauf einer bestehenden Immobilie. Zu berücksichtigen sind auch hier Einkommensgrenzen und Anzahl der Kinder. Auch ist hier eine gewisse Quote an Eigenkapital erforderlich, die durch Eigenleistungen aufgefüllt werden kann.

Zu stellen, sind diese Anträge hierfür bei den entsprechenden Bewilligungsbehörden der jeweiligen Städte.
Hier werden in der Regel Familien mit geringen Einkünften gefördert und der Weg ins Eigenheim unterstützt.

Hierbei helfen geringe Zinssätze sowie geringe Tilgungsleistungen.

Wir beraten Sie gern.

Heiko Salzberg
MHS Immobilienfinanzierung