Die KfW-Förderung für energieeffiziente Neubauten wird wieder aufgelegt
Ab dem 20.4.2022 können Hausbauer wieder Anträge für die Neubauförderung für energieeffiziente Neubauten stellen. Dabei wurde festgelegt, dass die Förderung bis zum 31. Dezember 2022 befristet ist und dass dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wies ausdrücklich auf das begrenzte Budget hin: „Man muss sich also darauf einstellen, dass dieses schnell ausgeschöpft sein wird.“
Grundsätzlich gilt:
+ Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird.
+ Planungs- und Beratungsleistungen können schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.
+ der Einbau von Gasheizungen wird nicht mehr unterstützt
Bei Wohngebäuden werden folgende Effizienzhaus-Stufen gefördert:
+ Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse:
10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro
+ Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse:
12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
+ Effizienzhaus 40 Plus:
12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
Bei Nichtwohngebäuden werden diese beiden Effizienzgebäude-Stufen gefördert:
+ Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse:
10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
+ Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse:
12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro