KfW 297 und KfW 298 können wieder beantragt werden
Seit Ende Februar 2024 können Interessenten wieder auf die oben genannten KfW Modelle zugreifen. Hier werden insbesondere klimafreundliche Neubauten gefördert, die die Effizienzstufe 40 oder 40 mit QNG erreichen.
Förderungen von 100.000 € oder 150.000 € pro Wohneinheit können hier in eine Finanzierung eingebaut werden.
Hier wird noch unterschieden, ob das Objekt der Selbstnutzung zuzuschreiben ist (KfW 297) oder ob es sich um eine Vermietung handelt (KFW 298).
Da wir hier derzeit von Zinssätzen sprechen, die unter dem aktuellen Zinsniveau der Banken liegen, lohnt sich das prüfen einer möglichen Berücksichtigung. Der „Pott“ der Förderungen ist hier auf ca. 750 Millionen € beschränkt. Daher „First come, first served“.
Wir beraten Sie gern.
Heiko Salzberg
MHS Immobilienfinanzierung